8.7 E-Ladestationen
Bereits vor der WEG-Novelle 2022 beschäftigte sich der OGH im Verfahren 5 Ob 173/19f mit der Frage, ob die Errichtung von E-Ladestationen genehmigt werden kann. Er erachtete Maßnahmen wie die Verlegung einer Elektroleitung samt Errichtung einer Wallbox in einer technisch einer Steckdose vergleichbaren Ausführung als privilegierte Verlegung einer Stromleitung iSd § 16 Abs 2 WEG. Für nicht genehmigungsfähig hielt er aber die Montage einer „Wallbox“, die dreiphasiges Laden mit bis zu 22 kW ermöglichen soll.