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Dan Katzlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Schriftform und Mindestinhalt des Bauträgervertrages

Der Bauträgervertrag bedarf gem § 3 BTVG der Schriftform und muss gem § 4 BTVG zwingend bestimmte Vertragsinhalte enthalten. Den Mindestinhalt des Bauträgervertrages regelt § 4 BTVG.

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