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Dan Katzlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Lösungswege bei Insolvenz des Bauträgers

Abtretung/Absicherung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen des Bauträgers

Eine zentrale Bestimmung ist hier § 16 BTVG. Danach kann der Erwerber die Abtretung der dem Bauträger gegen Dritte zustehenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aufgrund mangelhafter Leistung verlangen, wenn die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aufgrund mangelhafter Leistung gegen den Bauträger durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder aus anderen Gründen unmöglich oder erheblich erschwert ist.

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