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Dokument-ID: 1105960
2.2 Ordentliche und außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen
Abgrenzung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Verwaltung
Das Verwaltungshandeln wird in zwei Kategorien eingeteilt: dies sind zum einen die Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung (denen die Mehrheit der Miteigentümer zustimmen müssen) und zum anderen die Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung (die die Zustimmung aller Miteigentümer voraussetzen).