© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1105783

David Daniel Trojer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Begriff der Änderung und Abgrenzung von ähnlichen Maßnahmen

Definition und Gliederung des Änderungsbegriffs

Eine Änderung liegt vor, wenn der Zustand des Objekts nach Durchführung der Maßnahme vom Konsens der Wohnungseigentümer abweicht • [Fußnote: OGH 5 Ob 55/19b: „Prüfmaßstab ist der aktuelle rechtmäßige Bestand.“ und es sich weder um eine Bagatelländerung noch um eine Um- oder Neugestaltung der Anlage und auch um keine Verwaltungsmaßnahme handelt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht in unserem Shop! Zum Shop