© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1105792

David Daniel Trojer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5.1 Keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen (§ 16 Abs 2 Z 1 WEG)

Änderungen können nur genehmigt werden, wenn sie keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer zur Folge haben. Diese Grundvoraussetzung ist in jedem Genehmigungsverfahren zu prüfen. Werden schutzwürdige Interessen beeinträchtigt, hat die Genehmigung zu unterbleiben. Eine Interessenabwägung ist nicht vorgesehen. • [Fußnote: OGH 5 Ob 279/08b. Insbesondere untersagt das Gesetz

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht in unserem Shop! Zum Shop