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Dokument-ID: 1113387
10.1 Regelfall: Anwachsung des Anteils am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum
Rechtliche Grundlage
Beim Tod eines Partners gilt für den Verstorbenen – unter Ausschluss sonstigen Erwerbs von Todes wegen, aber vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nach § 14 Abs 5 WEG 2002 – Folgendes: