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Dokument-ID: 1113371
10 Nutzung und „Änderung“ allgemeiner Liegenschaftsteile
Gesetzliche Grundlage
Eine allgemeine Regel für die Nutzung und Änderung allgemeiner Teile findet sich nicht im WEG. Daher muss auf allgemeine Grundsätze des Miteigentumsrechts zurückgegriffen werden. Das WEG enthält nur punktuell vom Miteigentumsrecht des ABGB abweichende Regeln. Insbesondere erlaubt § 16 WEG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch Änderungenallgemeiner Teile durch einzelne Wohnungseigentümer.