© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1105788

David Daniel Trojer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3 Bindungswirkung und Umfang der Zustimmung

Unwiderruflichkeit der Zustimmung, zeitliche Dauer und Anfechtbarkeit

Wird die Zustimmung zu einer Änderung erteilt, kann sie grundsätzlich nicht mehr widerrufen werden. • [Fußnote: OGH 3 Ob 151/11v. Wird der durch einen Wohnungseigentümer gewünschten Änderung zugestimmt, verliert er nicht das Recht, diese durchzuführen, weil er untätig bleibt. Selbst, wenn er zuwartet, bis der Baubescheid abläuft, ist dies noch nicht als Verzicht auf Durchführung der Änderung zu werten. • [Fußnote: OGH 5 Ob 55/19b. Die Zustimmung ist aber nach allgemeinen Regeln, etwa aufgrund von Willensmängeln, anfechtbar. • [Fußnote: OGH 3 Ob 151/11v. 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht in unserem Shop! Zum Shop