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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.4 Vertragliche Vereinbarungen und Inbetriebnahme

Sobald die Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber abgeschlossen worden sind, ist die Energiegemeinschaft damit angemeldet.

Die jeweiligen zustande gekommenen Verträge erstellt der zuständige Netzbetreiber selbst und übermittelt diese an die Energiegemeinschaft.

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