© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1105972

Brigitte Berchtold - Redaktion FORUM Media - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Abschluss und Rechtswirkung einer Benützungsregelung

Beim Wohnungseigentum sind jedem Wohnungseigentümer Anteile zur alleinigen Nutzung zu überlassen (Wohnungseigentumsobjekt). Daneben besteht Miteigentum an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, deren Nutzung jedem im gleichen Ausmaß zusteht, solange er die übrigen Miteigentümer nicht beeinträchtigt. Sämtliche Wohnungseigentümer können eine Regelung über die Benützung der gemeinsamen Sache (allgemeinen Teile der Liegenschaft) treffen (§ 17 Abs 1 WEG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht in unserem Shop! Zum Shop