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Dokument-ID: 1139691
3 Maklerprovision bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen
Mit dem Maklergesetz-Änderungsgesetz–MaklerG-ÄG, BGBl I 24/2023 wird die Maklerprovision bei Wohnungsmietverträgen nach dem so genannten Bestellerprinzip bzw Erstauftraggeberprinzip geregelt und in § 17a MaklerG normiert.