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Dokument-ID: 1105802
7.4 Wohnen in Geschäftsräumlichkeiten
Auch die Nutzung von Geschäftsräumlichkeiten zu Wohnzwecken ist zustimmungsbedürftig. • [Fußnote: OGH 5 Ob 54/21h.] Der OGH ging bislang allerdings nicht darauf ein, worin die potenzielle Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer durch eine solche liegt.