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Dokument-ID: 1109511
12.3 Verrechnung der Kosten des Hausbesorgers nach dem WEG
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in geltender Fassung regelt in § 32 die Aufteilung sämtlicher „Aufwendungen für die Liegenschaft“. Es enthält keine gesetzliche Abgrenzung zwischen Betriebskosten und anderen Kosten (Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, sonstige Kosten).