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Neu Dokument-ID: 1105911

Dan Katzlinger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Ziel und Anwendungsbereich des Bauträgervertragsrechts

Praktischer Anwendungsfall

Bei Bauträgerverträgen geht es typischerweise um den Erwerb von Rechten (meistens (Wohnungs-) Eigentumsrecht oder Mietrecht) an Gebäuden, die erst errichtet werden oder durchgreifend erneuert also saniert, werden.

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