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Dokument-ID: 1105911
1 Ziel und Anwendungsbereich des Bauträgervertragsrechts
Praktischer Anwendungsfall
Bei Bauträgerverträgen geht es typischerweise um den Erwerb von Rechten (meistens (Wohnungs-) Eigentumsrecht oder Mietrecht) an Gebäuden, die erst errichtet werden oder durchgreifend erneuert also saniert, werden.