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Dokument-ID: 1105917
4.3 Rücktrittsrecht bei „Haustürgeschäften“
Gibt der Verbraucher gegenüber einem Unternehmer außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers seine Vertragserklärung ab, und hat der Verbraucher die geschäftliche Verbindung nicht selbst angebahnt, besteht ebenfalls ein Rücktrittsrecht.