10.6 Steuerliche Rechtsfolgen
Immobilienertragsteuer
Gem § 14 Abs 1 Z 1 WEG geht beim Tod eines Eigentümerpartners der Anteil des verstorbenen Wohnungseigentumspartners ex lege unmittelbar ins Eigentum des überlebenden Wohnungseigentumspartners über (Anwachsung). Dieser Vorgang ist keine Veräußerung und keine Anschaffung und führt zu keiner Immobilienertragsteuerpflicht. Auch die Entrichtung einer Entschädigung gem § 14 Abs 2 WEG an die Verlassenschaft des verstorbenen Partners stellt keine Gegenleistung dar, ist daher keine Veräußerung und keine Anschaffung und führt zu keiner Immobilienertragsteuerpflicht.