5.5 Insolvenz des Wohnungseigentumsorganisators oder des Liegenschaftseigentümers
Allgemein
Mit der Anmerkung der Zusage zur Einräumung von Wohnungseigentum im Grundbuch gem § 40 Abs 2 WEG ist der Wohnungseigentumsbewerber im Falle einer Insolvenz des Wohnungseigentumsorganisators geschützt. Er erhält in diesem Fall ein Exszindierungsrecht. Das bedeutet, er hat einen Anspruch auf Wohnungseigentumsbegründung und Aussonderung aus der Insolvenzmasse gegen den Masseverwalter. Der Masseverwalter kann bei einer Anmerkung gem § 40 Abs 2 WEG auch nicht vom Vertrag mit dem Wohnungseigentumsbewerber zurücktreten.