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Neu Dokument-ID: 360702

FORUM Media (red) - Brigitte Berchtold | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Schutzbestimmungen für Wohnungseigentumsbewerber und Miteigentumsbewerber (§§ 37 ff WEG)

Allgemeine Begriffe

Für die Schutzbestimmungen für Wohnungseigentumsbewerber und Miteigentumsbewerber sind nachstehende Begriffsbestimmungen von Bedeutung:

Wohnungseigentumsbewerber ist derjenige, dem schriftlich – sei es auch bedingt oder befristet – von einem Wohnungseigentumsorganisator die Einräumung von Wohnungseigentum an einem bestimmt bezeichneten wohnungseigentumstauglichen Objekt zugesagt wurde (§ 2 Abs 6 erster Satz WEG).

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