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Dokument-ID: 1105741
2.3.1 Voraussetzungen der wirksamen Zustimmungsfiktion
Die Verständigung des Wohnungseigentümers von der beabsichtigten Änderung eines anderen Eigentümers wird in der Regel durch denjenigen Wohnungseigentümer erfolgen, der diese Änderung vornehmen will.