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Dokument-ID: 1105902
6 Mitwirkungsbefugnis an der Entscheidungsfindung
Gemeinsames Äußerungs- und Stimmrecht iSd § 16 Abs 5 WEG
Die mit ihrem gemeinsamen Wohnungseigentum verbundenen Befugnisse zur Mitwirkung an der Entscheidungsfindung in der Eigentümergemeinschaft (Äußerungsrecht und Stimmrecht sowie Minderheitsrecht bei der Willensbildung der Eigentümergemeinschaft) stehen den Partnern einer Eigentümerpartnerschaft gem § 16 Abs 5 WEG gemeinsam zu.