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Dokument-ID: 1105899
3 Rechte und Pflichten der Eigentümerpartner
Keine getrennte Belastung oder Zwangsvollstreckung des gemeinsamen Wohnungseigentums
Durch das gemeinsame Wohnungseigentum der Partner werden ihre Anteile am Mindestanteil gem § 13 Abs 3 WEG so verbunden, dass sie, solange die Eigentümerpartnerschaft besteht, nicht getrennt und nur gemeinsam beschränkt, belastet oder der Zwangsvollstreckung unterworfen werden dürfen.