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Dokument-ID: 301799
3.8.2 Genehmigungspflichtige Rechtserwerbe
Den Regelungen des OÖ GVG und damit für Ausländer der Genehmigungspflicht unterliegen gem § 1 Abs 2 OÖ GVG folgende zivilrechtliche Rechtserwerbe unter Lebenden an Grundstücken oder Grundstücksteilen wie zum Beispiel Wohnungen: