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Neu Dokument-ID: 1105927

Dan Katzlinger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Rückforderungsansprüche nach BTVG

Anspruchsgrundlage

Hat der Erwerber vorzeitig, also vor den in den Ratenplänen definierten Fälligkeiten, an den Bauträger bezahlt, kann er diese Zahlungen gem § 14 BTVG zurückfordern. Vorzeitig im Sinne dieser Bestimmung sind Zahlungen, die vor Eintritt der maßgeblichen Bedingungen, also in der Regel vor Erreichen eines bestimmten Baufortschrittes, an den Bauträger geleistet werden.

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