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Dokument-ID: 1105927
8 Rückforderungsansprüche nach BTVG
Anspruchsgrundlage
Hat der Erwerber vorzeitig, also vor den in den Ratenplänen definierten Fälligkeiten, an den Bauträger bezahlt, kann er diese Zahlungen gem § 14 BTVG zurückfordern. Vorzeitig im Sinne dieser Bestimmung sind Zahlungen, die vor Eintritt der maßgeblichen Bedingungen, also in der Regel vor Erreichen eines bestimmten Baufortschrittes, an den Bauträger geleistet werden.