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Dokument-ID: 1105920
5 Sicherungsmodelle zum Schutz des Erwerbers (§ 7 BTVG)
Um den Erwerber vor dem Verlust seiner Zahlungen an den Bauträger zu schützen, sieht das BTVG verschiedene Sicherungsmodelle vor, von denen jedenfalls eines zwingend vertraglich vorgesehen werden muss.