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Dokument-ID: 357244
3.1 Leistungsbild des Bauträgers
Die Leistungen des Bauträgers
Grundsätzlich ergibt sich das Leistungsbild des Bauträgers aus zivilrechtlich abgeschlossenen Verträgen. Es ist also nicht feststehend, sondern wird durch die Art des Bauvorhabens bestimmt und in der Regel jeweils individuell vereinbart.