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Dokument-ID: 1123358
1.3 Gemeinschaftsanlagen in Genossenschaftsobjekten nach WGG
Besteht zumindest an einer Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit des Hauses Wohnungseigentum, so finden auch die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (kurz: WEG) bei der Errichtung von Solaranlagen und PV-Anlagen Anwendung. Um Wiederholungen zu vermeiden, ist auf die vorangegangenen Kapiteln über Anlagen nach WEG zu verweisen.