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Dokument-ID: 1105850
3.5 Wohnungseigentumsbegründung bei bestehendem Mietverhältnis
Vertragsübernahme
Die Bestimmung des § 4 WEG sieht vor, wie mit Mietverhältnissen umzugehen ist, die zum Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum bereits bestehen. Es geht also um Objekte, an welchen nachträglich Wohnungseigentum begründet wird.