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Neu Dokument-ID: 1113379

Barbara Pogacar - Redaktion FORUM Media - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.5 (Vertraglicher) Ausschluss des Teilungsanspruchs

Recht zur Einbringung der Teilungsklage

Die Klage auf Aufhebung der Partnerschaft, die so genannte Teilungsklage gem § 830 ABGB, stellt ein Recht des Miteigentümers dar, eine Miteigentumsgemeinschaft zu beenden. Ihre Einbringung steht daher auch dem Eigentümerpartner grundsätzlich und jederzeit – abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmefällen – zu. Liegt kein Ausnahmefall vor, kann der beklagte Eigentümerpartner dem Klagebegehren gem § 830 ABGB nur den Einwand der Unzeit und/oder den Einwand des Nachteils entgegenhalten.

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