© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1113373

David Daniel Trojer | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3 Benützungsregelung (§ 17 WEG)

Die Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, eine Benützungsregelung abzuschließen, um einzelnen Wohnungseigentümern die Nutzung eines oder mehrerer allgemeiner Teile zu ermöglichen. Eine Benützungsregelung bindet den Einzelrechtsnachfolger, anders als eine zwischen schlichten Miteigentümern abgeschlossene Nutzungsvereinbarung, auch, wenn sie nicht im Grundbuch ersichtlich ist. Gelingt der Abschluss einer einvernehmlichen Benützungsregelung nicht, kann eine gerichtliche Benützungsregelung beantragt werden. Während des gerichtlichen Verfahrens ist der Erlass einer vorläufigen Benützungsregelung durch Beschluss möglich.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht in unserem Shop! Zum Shop