2 Errichtung von Energiegemeinschaften
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen) wurde vor dem Sommer 2021 die rechtliche Grundlage für die Errichtung von Energiegemeinschaften in Österreich geschaffen und damit die Vorgaben aus dem „Clean Energy for all Europeans Package“ (CEP) der Europäischen Union in Österreich umgesetzt. Mit dem EAG wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, dass sich Personen und Organisationen zusammenschließen können und über Grundstücksgrenzen hinweg Energie produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen. Vereinfacht ausgedrückt besteht eine Energiegemeinschaft im Zusammenschluss von zumindest zwei Teilnehmern, um gemeinsam Energie zu produzieren und zu verwalten.