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Dokument-ID: 1133023
3.7.3 Genehmigung: Voraussetzungen und Verfahren
Die anzuwendenden Verfahrensbestimmungen
Auf das Verfahren vor der Grundverkehrsbehörde – das ist der Magistrat der Stadt Wien – sind die Vorschriften des AVG anzuwenden. Soweit im WrAuslGEG Sondervorschriften enthalten sind, sind natürlich diese zu berücksichtigen.