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Cornelius Riedl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.4 Umfang und Kosten von Erhaltungsarbeiten

Immer wieder stellt sich auch die Frage, auf welche Art und Weise die notwendigen Erhaltungsarbeiten durchzuführen sind. Anders gesagt, wie hoch dürfen oder sollen die Kosten von Erhaltungsarbeiten sein. Soll durch die Reparatur nur das Notdürftigste veranlasst werden oder muss die Liegenschaft immer auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden? Grundsätzlich muss die Liegenschaft auch im Anwendungsbereich des WEG 2002 durch den gesetzlichen Verweis auf den § 3 Abs 1 MRG im jeweils ortsüblichen Standard erhalten werden. Dazu gehören zweckmäßige und wirtschaftlich gebotene Erneuerungsarbeiten bestehender Anlagen zur Erhaltung, auch wenn es sich um die erstmalige Herstellung eines mängelfreien Zustands handelt oder es dabei zu einer vollständigen Erneuerung kommt und sogar Veränderungen vorgenommen werden. Der Erhaltungsbegriff ist daher im Wohnungseigentumsrecht genauso wie im Mietrechtsgesetz dynamisch. Er setzt allerdings eine Reparaturbedürftigkeit, die Schadensgeneigtheit oder eine Funktionseinschränkung voraus.

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