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Cornelius Riedl | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2 Einladung durch den Hausverwalter

Die Einladung zur Eigentümerversammlung und die dabei zur Beschlussfassung anstehenden Gegenstände sind jedem Wohnungseigentümer mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Der Verwalter hat daher für die Eigentümerversammlung eine Einladung an die Wohnungseigentümer zu übermitteln. Inhalt der Einladung sind Zeit und Ort der Eigentümerversammlung sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte. Hierbei sind auch die avisierten Beschlussfassungen mitzuteilen, wenn eine rechtskonforme Beschlussfassung in der Versammlung stattfinden soll.

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