© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1105787

David Daniel Trojer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Zustandekommen der Zustimmung der Wohnungseigentümer

Ausdrückliche und konkludente Zustimmung

Die Zustimmung der Wohnungseigentümer zu einer Änderung kann ausdrücklich oder konkludent erteilt werden. • [Fußnote: Kritisch mit einer umfassenden Übersicht über Judikatur und Lehre Höllwerth, Schriftformgebot und konkludente Widmungsänderung im Wohnungseigentum, wobl 2019, 266; ebenfalls kritisch Häublein/Spiessberger, Die wohnungseigentumsrechtliche Widmung, das unbekannte Wesen, wobl 2024, 268.Eine konkludente Zustimmung liegt etwa dann vor,

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht in unserem Shop! Zum Shop