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Dokument-ID: 1105801
7.3 Berufliche Tätigkeit in einer Wohnung
Zustimmungspflicht
Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in einer Wohnung ist zulässig, insofern die Widmung selbst etwa „eine geschäftliche Tätigkeit, die üblicherweise in einer Wohnung ausgeübt wird” erlaubt; diesfalls ist etwa der Betrieb einer Arztpraxis zulässig. • [Fußnote: OGH RIS-Justiz RS0109164.]