9.4 Ausgewählte Probleme im Genehmigungsverfahren
Bestimmtheit des Begehrens
Bei Stellung eines Genehmigungsantrages muss darauf geachtet werden, dass das Begehren ausreichend bestimmt ist. Der Antragsteller hat, so der OGH, „die Änderungen sowie die Art und Weise ihrer Durchführung in seinem Antrag so genau zu beschreiben, aber auch das Ansuchen um Baubewilligung und die diesem anzuschließenden Beilagen derart abzufassen, dass das Vorliegen der privatrechtlichen Voraussetzungen der vorerwähnten Duldungspflicht und Zustimmungspflicht der übrigen Miteigentümer verlässlich beurteilt werden kann“. • [Fußnote: OGH RIS-Justiz RS0083165.]