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Neu Dokument-ID: 1105986

Brigitte Berchtold - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Kündigung und Abberufung des Verwalters (§ 21 WEG)

Die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Verwalter kann neben der einvernehmlichen Vertragsauflösung auf unterschiedliche Arten erfolgen:

  • Zeitablauf bei befristeten Verträgen
  • Kündigung des unbefristeten oder befristeten Verwaltervertrages (ordentliche Kündigung)
  • Abberufung des Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft aus wichtigem Grund bzw vorzeitige Auflösung durch den Verwalter aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung)
  • Ersetzen des vorläufigen Verwalters durch den von der Mehrheit bestellten (endgültigen) Verwalter
  • Tod des Verwalters
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters

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