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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.1 Vor der Gründung

Vor der Gründung einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) sind einige Überlegungen im Vorfeld anzustellen.

  • Was sind die wesentlichen Beweggründe für die Gründung einer Energiegemeinschaft bzw den Beitritt zu einer Energiegemeinschaft?
  • Ist eine Erzeugungsanlage oder ein Energiespeicher vorhanden?
  • Trete ich der Energiegemeinschaft als Verbraucher bei?
  • Wer nimmt an einer Energiegemeinschaft teil (als mögliche Mitglieder kommen beispielsweise Privatpersonen, Gewerbetreibende oder Gemeinden in Betracht)?
  • Beabsichtige ich in weiterer Folge in die Erzeugungsanlage oder den Energiespeicher zu investieren?
  • Wer setzt sich mit den organisatorischen Angelegenheiten auseinander (zu den organisatorischen Angelegenheiten zählen die Gründung, die Abrechnung, das Monitoring oder die Betreuung von Energiegemeinschaften)?
  • Betraue ich einen externen Dienstleister mit den organisatorischen Angelegenheiten oder sollen die organisatorischen Angelegenheiten intern abgewickelt werden?

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