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Brigitte Berchtold - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters (§ 20 WEG)

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind grundsätzlich in § 20 WEG geregelt. Sofern die Eigentümergemeinschaft mit dem Verwalter einen Verwaltervertrag abgeschlossen hat, gelten die dortigen Bestimmungen über die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse hinaus.

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