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Neu Dokument-ID: 1106240

Andrea Weisert - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 (Nachträglicher) Erwerb von Eigentum an Genossenschaftswohnungen

Ziele und Grundsätze des gemeinnützigen Wohnbaus

Ziel und Zweck des gemeinnützigen Wohnbaus ist die Schaffung eines leistbaren Wohnangebotes.

Der Wohnbau/die Sanierung und Verwaltung erfolgt durch gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV), die entweder in Form von Genossenschaften, GmbHs oder Aktiengesellschaften errichtet sind und primär dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) unterliegen.

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