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Dokument-ID: 1106240
3.6 (Nachträglicher) Erwerb von Eigentum an Genossenschaftswohnungen
Ziele und Grundsätze des gemeinnützigen Wohnbaus
Ziel und Zweck des gemeinnützigen Wohnbaus ist die Schaffung eines leistbaren Wohnangebotes.
Der Wohnbau/die Sanierung und Verwaltung erfolgt durch gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV), die entweder in Form von Genossenschaften, GmbHs oder Aktiengesellschaften errichtet sind und primär dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) unterliegen.