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Michaela Pelinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Sonderfall: Immobilienleasing

Beim Immobilienleasing erwirbt die Leasinggesellschaft die betreffende Liegenschaft und errichtet oftmals das Gebäude. Es geht über die schlichte Miete hinaus und kann die Beschaffung der Liegenschaft, die Errichtung von Bauten nach den Wünschen des Leasingnehmers, die Finanzierung, die Nutzung der bebauten Liegenschaft und die Verwertung nach Ablauf der Vertragsdauer beinhalten. Immobilienleasing verbindet die Vorteile von Miete und Eigentum durch die langfristige Finanzierung und Nutzungsüberlassung (Vermietung oder Verpachtung) von Grundstücken oder Gebäuden. In der Praxis sieht man es vor allem bei Gewerbefinanzierung. Der Leasinggeber hat das Eigentumsrecht, der Leasingnehmer aber das Nutzungs- beziehungsweise Gebrauchsrecht. Dem Leasingnehmer wird gegen Entgelt die Nutzung des Objektes für die Dauer eines vereinbarten Zeitraumes (idR zwischen zehn und 25 Jahren) vom Leasinggeber überlassen. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann normal nicht gekündigt werden.

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