3 Der Familienname von Ehegatten
Die Bestimmungen zur Bildung des Familiennamens nach der Eheschließung haben sich im Laufe der Zeit immer wieder geändert und mussten an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. So wurde das zunächst eher patriarchalisch geprägte Namensrecht, wo die Ehegattin den Familiennamen des Mannes übernahm, schrittweise geändert hin zu einer geschlechtsneutralen Regelung, die auch dem Mann die Annahme des Familiennamens der Ehefrau erlaubte. Die letzte große Reform erfolgte durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG 2013, BGBl I Nr 15/2013). Die nachfolgende Abhandlung stellt die Rechtslage nach dem KindNamRÄG 2013 dar.