3.3.1 Nadelstichverordnung
Das System der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen ist durchaus als ein dynamisches zu sehen. Durch die Regelungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und die darin enthaltenen Verordnungsermächtigungen an die Verwaltung ist gesichert, dass eine relativ rasche Reaktion auf geänderte Umfeldbedingungen möglich ist. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Verwaltungsbehörde schneller eine entsprechende Verordnung erlassen kann, als dass der Gesetzgeber ein bestehendes Gesetz ändert oder ergänzt. Ein diesbezüglich praktisches Beispiel stellt die Nadelstichverordnung dar, die auch auf einer europarechtlichen Vorgabe beruht.