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Dokument-ID: 1126055
8.1.5 Durchsetzung der Pflichten des Verwalters (Z 6)
Bloß faktisch verwaltender Mit- und Wohnungseigentümer
Die Durchsetzung eines auf die Abrechnungspflicht iSd §§ 20 Abs 3, 34 WEG gestützten Anspruchs auf Rechnungslegung gegen einen die Verwaltungstätigkeit bloß faktisch ausübenden Mit- und Wohnungseigentümer oder Dritten hat, wenn nicht ohnehin ein Verwalter bestellt ist, analog § 52 Abs 1 Z 6 WEG auf dem außerstreitigen Rechtsweg zu erfolgen (RS0131183 = OGH 19.12.2016, 5 Ob 197/16f).