7.1 Einleitung – Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verfolgt der österreichische Gesetzgeber das Ziel, den Strommarkt stärker an die Anforderungen der Energiewende anzupassen. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl I Nr 91/2025, ist grundsätzlich mit 24. Dezember 2025 in Kraft getreten. Zahlreiche Bestimmungen – insbesondere zur gemeinsamen Energienutzung und zu Energiegemeinschaften – treten jedoch erst mit 1. Oktober 2026 vollständig in Kraft. Das Gesetz modernisiert das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG 2010) und setzt unionsrechtliche Vorgaben aus dem „Clean Energy Package“ um. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die stärkere Einbindung aktiver Kunden, neue Möglichkeiten der gemeinsamen Energienutzung, die Weiterentwicklung bestehender Energiegemeinschaften sowie die Digitalisierung und Flexibilisierung des Stromsystems.