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Dokument-ID: 1234676
8.1 Grundsätze der Eheschließung im Ausland
Österreichische Staatsangehörige können ihre Ehe auch im Ausland schließen. Die zivilrechtliche Wirksamkeit einer solchen Eheschließung richtet sich nicht nach österreichischem Formrecht, sondern nach den Regeln des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG):