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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.1 Auflösung einer Ehe

Was Fragen der internationalen Zuständigkeit in Zusammenhang mit Verfahren zur Auflösung einer Ehe anlangt, so ist diese in Österreich in erster Linie nach den Bestimmungen der Brüssel IIb-VO zu beurteilen, die mit 01.08.2022 die bis dahin geltende Brüssel IIa-VO abgelöst hat. Die VO gilt für Verfahren betreffend die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigerklärung einer Ehe (Art 1 Abs 1 lit a Brüssel IIb-VO).

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