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Dokument-ID: 1176454
2 Anwendungsbereich der K-BO 1996
Die K-BO 1996 ist auf alle Bauvorhaben im Land Kärnten anzuwenden, soweit nicht eine der in § 1 Abs 2 K-BO 1996 normierten Ausnahmen betreffend die Behördenzuständigkeit zutrifft.