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Dokument-ID: 1273102
4 Bekanntgabe der Baugrundlagen
Das Vbg BauG kennt in seinem § 3 die – freilich eingeschränkte – Möglichkeit der bescheidmäßigen Baugrundlagenbestimmung. Der Eigentümer eines Baugrundstückes oder der Bauberechtigte (bzw von diesen bevollmächtigte Dritte) haben das Recht, von der Baubehörde die Bekanntgabe der Baugrundlagen mit Bescheid zu verlangen.